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   OVG Bremen, 14.08.1989 - 1 B 56/89, 1 S 15/89   

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https://dejure.org/1989,5420
OVG Bremen, 14.08.1989 - 1 B 56/89, 1 S 15/89 (https://dejure.org/1989,5420)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.08.1989 - 1 B 56/89, 1 S 15/89 (https://dejure.org/1989,5420)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. August 1989 - 1 B 56/89, 1 S 15/89 (https://dejure.org/1989,5420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts und Sonderzuständigkeiten; Begründung von Sonderzuständigkeiten nur in "Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Verwaltungsakten der Ausländerbehörde gegen Asylbewerber"; Zweck des § 20 Abs. 2 S. 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 668
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 10.09.1990 - 1 B 39/90

    Duldung eines Ausländers; Rücknahme eines Asylantrags; Aufenthaltsnahme ; Bezirk

    Für die Entscheidung über einen Antrag auf Duldung eines Ausländers, der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, bleibt, wenn der Ausländer nach § 20 Abs. 1 S. 4 AsylVfG zur Aufenthaltsnahme im Bezirk einer Ausländerbehörde verpflichtet worden war, die Ausländerbehörde dieses Bezirks auch dann zuständig, wenn der Ausländer seinen tatsächlichen Aufenthalt in den Bezirk einer anderen Behörde verlegt (Aufgabe der Rechtsprechung im Beschluß vom 14.08.1989 - NVwZ-RR 1989, 668 = InfAuslR 1989, 355).
  • OVG Bremen, 09.05.1990 - 1 B 24/90

    Duldung eines Ausländers; Rücknahme eines Asylantrages; Örtliche Zuständigkeit

    Die Zuweisungsentscheidung wird durch die Rücknahme des Asylantrages nicht gegenstandslos (wie B v. 21.12.89, 2 B 122/89; vgl. aber B. v. 14.8.89, 1 B 56/89).
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